Befehl über die Hierarchie der Hausaltbediensteten

Der Haushalt des Hauses Amarnartha wird durch das Haushaltspersonal versorgt.

Das Haushaltspersonal wird durch die Gesellschafterin des Hauses geführt.

Die Gesellschafterin wird durch den Regenten bestallt.

Die Gesellschafterin bestellt für die interne Führung eine Haushälterin.

Die letztendlichen Personalentscheidungen unterliegen der Gesellschafterin, diese kann diese in Einzelfällen an die Haushälterin delegieren.

Die Haushaltskasse wird durch die Gesellschafterin geführt. Für die Entlohnung der Haushaltsbediensteten ist die Haushälterin zuständig. Zuschläge jedweder Art benötigen die Genehmigung der Gesellschafterin. Die Gesellschafterin stellt der Haushälterin ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung mit der die Einkäufe für den täglichen Bedarf ab zu decken sind. Über die Ausgaben ist die Haushälterin der Gesellschafterin Rechenschaft schuldig.

Für den Haushalt sind folgende Stellen vorgesehen:

Die Gesellschafterin für die mindestens eine Dame von Stand vorgesehen sein sollte.

Die Haushälterin die nach Maßgaben der Gesellschafterin bestellt wird.

Die Mägde, Köche und Hausburschen werden durch die Haushälterin geprüft und Eingestellt.

Weitere Stellen wie die des eines Heilers oder vergleichbares werden durch die Gesellschafterin fest gelegt und benötigen die Zustimmung des Regenten oder seines Seneschalls.

Mornadae, Senneschall des Hauses.

This entry was posted on Sonntag, Januar 9th, 2011 at 13:39 and is filed under Gültige Befehle. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a reply

You must be logged in to post a comment.