Befehl über die Hierachie der Garde des Hauses.


Die Hausgarde, des Hauses Amarnartha ist der bestrittene Arm des Fürsten.
Die Kommandogewalt über die Garde wird durch das Ritterkorps des Hauses, geführt durch den ersten Ritter, wahr genommen.

Für die durchsetzung der Befehle wird durch den ersten Ritter des Hauses ein Offizierskorps bestallt. Dieses besteht aus einem Hauptmann und seinem Vertreter im Range eines Leutnant.
Des weiteren wird durch den ersten Ritter ein Feldwaibel als Quartiermeister und einen Sergenanten für die Ausbildung durch den ersten Ritter bestallt, sie bilden das Unteroffizierskorps.
Weitere Dienstposten die dem Unteroffizierskorps beigestellt werden obliegen der Maßgabe des ersten Ritters.
Die Gardesoldaten werden durch die Ränge Korporal, Gefreiter und Gardist gestellt.
Die Disziplinare Gewalt wird durch den ersten Ritter dargestellt.
Die Disziplinare Gewalt ist nicht teilbar.

Die Uniformen sind im folgenden fest gelegt und unterliegen der Massgabe des ersten Ritters nach zur Schau stellung beim Regenten.

Die Gardesoldaten tragen die Uniform den Farben grün und schwarz. Das Unteroffizierskorps zeichnet sich durch die Farben grün und goldgelb aus und das Offizierskorps trägt die Farben grün und Burgund.

Das Offizierskorps wird durch den Hauptmann und den Leutnand dargestellt.
Das Unteroffizierskorps spiegel den Feldwaibel ist der Sergeant aus.
Die Gardesoldaten sind die Gardisten, Gefreiten und Korporale.

Gezeichnet
Esandryth Heretiema
1. Ritter des Hauses Amarnartha

This entry was posted on Sonntag, Januar 9th, 2011 at 11:43 and is filed under Gültige Befehle. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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